Liebe Kunstfreundin,
lieber Kunstfreund,

 

ein großartiges Jahr der Kunst 2018 neigt sich seinem Ende zu.

Ein Höhepunkt war sicherlich die internationale Konferenz zum 20. Geburtstag
der Washingtoner Prinzipien im Haus der Kulturen in Berlin, die eher eine Bestandsaufnahme war, als das wirklich neue
Wege in die Zukunft aufgezeigt worden wären. Hierzu erscheint am kommenden Donnerstag, den 06.12.2018

mein Beitrag in Kunst und Auktionen: Kunstrecht 2018 RA Dr. Hannes Hartung, welchen ich Ihnen vorab zukommen lassen darf.

Passend hierzu füge ich meinen aktuellen Leitfaden für die Praxis zum Umgang mit Raubkunst in Deutschland bei.

Ein Auktion der ganz besonderen Art durften wir im Herbst bei Sotheby´s erleben,
in welchem ganz zufällig nach Zuschlag ein Banksy zur Hälfte geschreddert wurde.
Das war ein Happening der besonderen Art, welche nur Gewinner hat.
Die glückliche Käuferin wird sicher keine Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln geltend machen.

Wie sehen Sie das? Näheres erfahren Sie in meinem Statement in der WELT AM SONNTAG vom 14.10.2018.

In New York ist die Klage auf Rückgabe des Welfenschatzes zugelassen worden.
Das Gericht geht für seine internationale Zuständigkeit schon jetzt davon aus, dass eine unrechtmäßige Transaktion
des jüdischen Händlerkonsortiums im Zusammenhang mit dem Genozid vorliegen muss- sonst wäre es
international nicht zuständig.  Die böse Vermutung eines Zwangsverkaufes steht im Raum. Hier ist es 5 vor 12
und ich hoffe auf eine ausgewogene Lösung. Sie auch?

Meine ausführliche Analyse in der WELT vom 03.08.2018 lesen Sie hier.

 

Die ersten Erfahrungen mit dem Kulturgutschutzgesetz waren alles andere als gut und
die Planungen für die europäische Verordnung lassen nichts Gutes erwarten.

Eine Analyse zum missglückten Wurf KGSG können Sie hier lesen.

 

Abschließen darf ich mit einem Beitrag zu Künstlernachlässen. 

Herzlich empfehle ich die schöne Publikation „Es bleibt die Kunst“ vom BBK in Bayern.

Dort versucht man auf meine Anregung eine Stiftung Kunsterbe Bayern zur

adäquaten Betreuung der bedeutenden bayerischen Künstlernachlässe zu errichten.

Wir alle hoffen in dieser wichtigen ehrenamtlichen Arbeit auf viel Zuspruch und Unterstützung.

Bereits heute wünsche ich Ihnen eine angenehme Adventszeit und
frohe und geruhsame Weihnachten mit einem guten Rutsch in ein glückliches
und erfolgreiches, gesundes und glückliches neues Jahr 2019.

Hinweisen darf ich noch auf unsere tolle aktuelle Ausstellung von Katerina Belkina
in der GalerieKanzlei, welche gerade fulminant bei Sotheby´s verkauft wurde und mit einer Finissage am 25. Januar 2019 endet.

Im Februar starten wir die neue Ausstellung mit einem Auszug aus der reichen Retrospektive
von dem berühmten Münchener Künstler Peter Schermuly.

Hierzu darf ich Sie herzlich einladen; weitere Infos bei mir oder unter www.galeriekanzlei.com

Ihnen wünsche ich alles Gute und verbleibe

 

Mit herzlichen Grüßen aus München

Ihr

 

 

Hannes Hartung