Aktueller Beitrag von RA DR. Hannes Hartung in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) in der
Schwerpunktsausgabe zu Literatur, Kunst und Recht vom 05.03.2020
Die schwelende und noch immer nicht gelöste Raubkunst- debatte bewegt spätestens seit dem Schwabinger Kunstfund der Sammlung Gurlitt die Gemüter.
Erst im Dezember 2019 ist eine neue Handreichung zum Umgang mit Raubkunst in Deutschland in dritter Auflage erschienen.
RA DR. Hartung beleuchtet die Handreichung und geht der Frage nach, ob sie – als bloße Empfehlung – zu einer Lösung der Herausforderungen in Deutschland ausreicht.
Die Fortschritte in der Provenienzforschung in Deutschland sind beeindruckend. Das Recht hinkt dem leider weit hinterher, obwohl die Politik bereits seit 2002
vom Bundesrat im Rahmen der großen Schuldrechtsreform aufgerufen ist, hier Sonderregeln vor allem im Bereich der Verjährung zu schaffen.
Sie können den Artikel von RA Dr. Hartung hier abrufen und lesen (Deep Link zur NJW/ CHBeck)
Für KollegInnen hier die Fundstelle: Hartung NJW 2020 vom 5. März 2020, S. 718-721
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