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Sumpflegende
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RECHTSANWALT DR. HANNES HARTUNG VERTRITT DIE LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN VOR DEM LANDGERICHT MÜNCHEN IM HINBLICK AUF DAS GEMÄLDE SUMPFLEGENDE VON PAUL KLEE. DAS MEISTERWERK ZÄHLT ZU DEN WICHTIGSTEN WERKEN PAUL KLEES IM MÜNCHNER LENBACHHAUS.
[/vc_column_text][vc_empty_space height=“10px“][vc_column_text]Die Sumpflegende wurde im Jahre 1938 als entartete Kunst von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und im gleichen Jahr in der Sonderausstellung entartete Kunst diffamiert.
Durch einen von RA Dr. Hannes Hartung für die Landeshauptstadt München im Frühjahr 2017 ausgehandelten Vergleich kann das Werk im Lenbachhaus bleiben:
Die Landeshauptstadt München, die Städtische Galerie im Lenbachhaus
und Kunstbau, München, die Gabriele Münter- und Johannes Eichner-Stiftung
und die Erben von Sophie Lissitzky-Küppers haben sich am 28. März
2017 über ihre Anwälte Dr. Hannes Hartung, Dr. Hans-Werner Hürholz
und Christoph von Berg, Leipzig, und Gunnar Schnabel, Berlin, durch
Prozessvergleich geeinigt. Alle beteiligten Parteien begrüßen, dass die
Auseinandersetzung um das Gemälde Sumpflegende von Paul Klee nach
einer Dauer von 26 Jahren im gegenseitigen Einvernehmen gelöst werden
konnte.
In Kenntnis der besonderen Verlustumstände und in Anerkennung des persönlichen Verfolgungsschicksals von Sophie Lissitzky-Küppers vereinbaren
die Parteien mit dem Ziel einer fairen und gerechten Lösung einen Vergleich.
Auf Wunsch aller Parteien wurde vereinbart, über die Einzelheiten
des Vergleichs Stillschweigen zu bewahren. Der getroffene Vergleich sieht
vor, dass das Gemälde Sumpflegende von Paul Klee der Öffentlichkeit im
Lenbachhaus erhalten bleibt und die Erben von Sophie Lissitzky-Küppers
angemessen entschädigt werden.
Um dem Verfolgungsschicksal von Sophie Lissitzky-Küppers und dem
Schicksal des Gemäldes als ,entartete Kunst‘ unter den Nationalsozialisten
in angemessener Weise Rechnung zu tragen, wird in Zukunft neben dem
Gemälde auf die Geschichte des Bildes hingewiesen.
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