[vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“][vc_column][vc_column_text]EIN LEITFADEN FÜR DIE PRAXIS MIT AXA ART[/vc_column_text][vc_empty_space height=“50px“][vc_column_text]RA Dr. Hannes Hartung hat mit der führenden internationalen Kunstversicherung einen Leitfaden zum neuen Kulturgutschutzgesetz herausgegeben.
Das Vorwort:
Liebe Kunstfreunde,
das neue Kulturgutschutzgesetz (KGSG) ist in Kraft getreten.
Am 06.08.2016 wurden mit der Novellierung die kontroversen kulturpolitischen Diskussionen – vorerst – beendet. Das Gesetz enthält eine Reihe neuer Begriffe und Rechtsinstitute, für die es bislang nur wenige Verfahren und erst recht noch keine Gerichtsentscheidungen gibt.
Dieser Leitfaden soll Ihnen helfen, mit dem neuen Gesetz in der Praxis umzugehen. Er beschreibt die neuen Verfahren und Themen, die im Zusammenhang mit dem Gesetz wichtig sind. Bewertungen und Beschreibungen zu den neuen unbestimmten Rechtsbegriffen sind die persönliche Auffassung des Verfassers. Praxis und Rechtsprechung werden zeigen, wie damit zukünftig umgegangen wird.
Keinen Eingang in den Leitfaden fanden Themen, die für den Kunstmarkt nicht besonders relevant sind. Dazu gehören beispielsweise die Rückgabeansprüche gegenüber Mitgliedstaaten und Vertragsstaaten.
Das neue Kulturgutschutzgesetz steht erst am Anfang. Gemeinsam mit AXA ART freue ich mich darauf, Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse mit dem neuen Gesetz zu teilen.
Wir wünschen Ihnen eine gewinnbringende Lektüre![/vc_column_text][vc_separator type=“transparent“ up=“2″ down=“0″][vc_separator type=“transparent“ up=“3″ down=“0″][/vc_column][/vc_row]