Dr. Hannes Hartung
Rechtsanwalt (RAK München)
Zugelassen in Deutschland und Österreich
Geschäftsführender Gesellschafter
Rechtsanwalt in Deutschland seit über 22 Jahren
Executive Partner
Trust and Estate Practicioner (TEP)
CAfA Schiedsrichter und CAfA Mediator
ICOM-WIPO Mediator
Spezialist für Kunst, Kultur & Medien | Vermögensnachfolge & Steuern (private clients) und für englisches Recht (derzeit Masterstudium an der BPP University)
Regelmäßig Lehrbeauftragter der Karl-Franzens-Universität zu Graz und der FernUniversität in Hagen, vormals Lehrbeauftragter der LMU München
RA Dr. Hannes Hartung wurde 2002 in Stuttgart als Rechtsanwalt zugelassen und sodann 2004 an der Universität Zürich zum Thema „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“ promoviert. Seine Dissertation wurde mehrfach (auch im Ausland) akademisch rezensiert und im Jahre 2007 mit dem Carl-Sonnenschein-Preis ausgezeichnet.
Dr. Hartung hat mehrere Publikationen und Rezensionen insbesondere zum Kunstrecht auf englisch und deutsch in führenden juristischen Zeitschriften (u.a. NJW) veröffentlicht. Zuletzt verantwortete er das Kapitel Kunstrecht mit Musterformularen im renommierten Münchener Vertragshandbuch Band 3, Wirtschaftsrecht II.
Von 2006 bis 2017 lehrte Rechtsanwalt Dr. Hartung als Lehrbeauftragter regelmäßig internationales Kunst- und Kulturrecht für die Kulturwirtschaft am Department Kunstwissenschaften und Kulturgüterschutz für Archäologen bei der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2010 ist RA Dr. Hartung als Universitätslektor der Karl-Franzens-Universität Graz, seit 2014 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen als Lehrbeauftragter mit Prüferbestellung –z.B. für Bachelorarbeiten- berufen.
Dr. Hartung verfügt über die theoretischen Kenntnisse der Fachanwaltslehrgänge für Erbrecht, für Steuerrecht und für Urheber- und Medienrecht. 2011 wurde als Mediator for Art and Cultural Heritage in die internationale Liste der ICOM (Internationaler Museumsbund) und WIPO (World Intellectual Property Organization) aufgenommen.
Im Frühjahr 2008 macht er sich als Partner der Münchener Steuerkanzlei Badache Weindl & Partner selbständig und schloss sich im Herbst 2009 der überregionalen Kanzlei Weitnauer als Partner an.
Im Herbst 2011 gründete er THEMIS, zunächst als deutsche, sodann als europäische anwaltliche Kooperation und sicherte THEMIS als deutsche Wortmarke für Rechtsberatung der Nizza Klasse 45.
Aktuell firmiert THEMIS als Rechtsanwaltsgesellschaft, die THEMIS Hartung Rechtsanwalts GmbH.
Aktuelle Portraits über Dr. Hannes Hartung gibt es von der dpa (erschienen u.a. in der Abendzeitung und DER WESTEN) und in der Berliner Zeitung.
Dr. Hartung ist häufig gefragter Experte in Fernsehen und Radio (ARD Morgenmagazin, Menschen der Woche, BR, SWR etc.). Die Süddeutsche Zeitung schreibt am 29. Dezember 2015 über Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung:
Hannes Hartung wiederum ist ein Jurist, dessen Name sonst mit weit spektakuläreren Fällen als jenem der … in Verbindung steht: Der Münchner NS-Raubkunst-Experte war der erste Anwalt, der Cornelius Gurlitt juristisch vertreten hat, er vertritt derzeit eine Gruppe von Nazi-Opfern, die erreichen möchte, dass in der bayerischen Landeshauptstadt künftig zum Gedenken auch Stolpersteine verlegt werden dürfen. Und erst kurz vor Weihnachten hat Hartung im Zusammenhang mit der Rückgabe einer Diana-Büste an die Republik Polen von sich reden gemacht. Die Marmorbüste aus dem Lazienki-Palast, ein seit den Fünfzigerjahren gesuchtes Beutekunst-Objekt, war vor wenigen Wochen aus Privatbesitz auf dem Wiener Kunstmarkt aufgetaucht.
Das Buch „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“ und Buchbeiträge von Dr. Hannes Hartung sind unter anderem
bei Amazon erhältlich (Link zur Autorenseite).
Anwaltliche Schwerpunkte
Spezialist für Kunstrecht und Kulturrecht
Experte für Urheber- und Medienrecht (Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert), Beratung & Vertretung insbesondere von SchauspielerInnen
Experte für Vermögensnachfolge und Stiftungsrecht (Fachanwaltslehrgang im Erbrecht erfolgreich absolviert)
Experte für Gemeinnützigkeits- und Erbschaftssteuerrecht (Fachanwaltslehrgang im Steuerrecht erfolgreich absolviert)
Restitution
Denkmalschutz
Stiftungsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht
und allgemeines Wirtschaftsrecht
jeweils mit allen steuerlichen Bezügen
Dr. Hartung ist Mitglied im Kulturkreis der deutschen Wirtschaft, Gründungsmitglied und Mitglied im Vorstand der Kunstsammler e.V. und bei Rotary International.
Er ist zudem Mitglied bei
Rechtsanwaltskammer München
Bund katholischer Rechtsanwälte
Ab 2020:
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V., DIS
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, DVEV (erbrecht.de)
Monographie
„Kunstraub in Krieg und Verfolgung“, Dissertation an der Universität Zürich 2004 bei Prof. Dr. Kurt Siehr, M.C.L., veröffentlicht bei den Schriften zum Kulturgüterschutz, de Gruyter Recht, Berlin 2005,
Ausführliche Rezensionen zu diesem Werk:
Dr. Michael Franz, Kunstrecht und Urheberrecht, Heft 6/ 2005, S. 191
Dr. Elena Syssoeva, Kunst im Krieg, osteuropa Recht, 2006, S. 479-481
Prof. Dr. Joachim Gruber, Hochschule Leipzig, Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, 2006, Band 66 Nr. 2, S. 516-519
Dr. Sebastian Harter-Hartmann, Durham Universität, England, in:
International Criminal Law Review 6: pp. 147–149, 2006 (auf englisch)
Lebenslauf
- Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität zu Tübingen, Referendariat am OLG Stuttgart, Assessorexamen 2000
- Promotion an der Universität Zürich (Schweiz) zum Thema „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“, erschienen in den Schriften zum Kulturgüterschutz bei de Gruyter Recht 2005, mehrfach rezensiert und ausgezeichnet mit dem Carl-Sonnenschein-Preis 2007
- Rechtsanwalt seit 2002 in Stuttgart und seit 2004 in München
- Fachanwaltslehrgänge: Spezialist im Steuerrecht (2000), Urheber- und Medienrecht (2011), Erbrecht (2015)
- Partner der Kanzlei Badache Weindl & Partner 2008, aufgenommen im Handbuch „Der deutsche Wirtschaftsanwalt 2008/2009“ (S. 108 ff., Co-Publishing zum Kunstrecht)
- Partner der überregionalen Kanzlei Weitnauer Rechtsanwälte 2009, aufgenommen im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2010/2011 für die Bereiche Kunst, Stiftungen und vermögende Privatpersonen, S. 183
- Gründer von THEMIS im Herbst 2011
- Lehrgänge mit erfolgreichem Erwerb der theoretischen Kenntnisse nach der geltenden Fachanwaltsordnung (FAO):
Fachanwalt für Steuerrecht bei der Deutschen Anwaltakademie, 2000
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht beim Institut für Urheber- und Medienrecht, 2011
Fachanwalt für Erbrecht (2015) - ICOM-WIPO Mediator in Art and Cultural Heritage, siehe Profil in der WIPO List of Neutrals
- Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien Rückführung/Restitution eines Orden pour le Mérite
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Steuerliche Handreichung für Denkmaleigentümer
- Bayerische Staatsgemäldesammlungen Prozessvertretung, u.a. erfolgreiche Anspruchsabwehr
- Landeshauptstadt München Prozessvertretung („Sumpflegende“)
- Kunsthaus Lempertz, Ketterer Kunst, Hermann Historica Beratung und Vertretung
Statements/Interviews
”Weitergeschoben an die nächste Generation”, in:
Die Welt vom 26.10.2004, Feuilleton, S. 28
Teilnahme am SWR 2 Forum (überregionales Radio) am 21.11.2006 zum Thema „Druckmittel Drittes Reich? Die neuen Rückgabe-Forderungen an deutsche Museen“ mit Professor Roth und Professor Stölzl
Zur Frage der Wiederauffindung von Kulturgütern im International Herald Tribune, Ausgabe vom 27.12.2004, zur Raubkunstdebattte (nach dpa Interview) in vielen überregionalen Zeitungen am 23./24.04.2007
Der Artikel „System der Unantastbarkeit“ von Kathrin Sachse im FOCUS Nr. 49 enthält eine ausführliche Stellungnahme von RA Dr. Hannes Hartung über die Echtheit von Gemälden, Werksverzeichnisse und deren Ersteller (FOCUS Nr. 49/ 2007, S. 64, 66f.
Ständiger freier Mitarbeiter des Magazins www.Kunstmarkt.com mit Beiträgen zu kunst- und kulturrechtlichen Themenan der Universität Münster auf dem 4. Juraforum, in einer internationalen Beutekunstkonferenz in Magdeburg (beides November 2001) und auf dem Round Table des Art Loss Registers, Art Cologne (01.11.2002)
„Der Kunstsachverständige und sein Recht“ (firmeninterne Veranstaltung)
7. Stuttgarter Stiftungstag am 28.11.2003
Workshop: „Vision wird Wirklichkeit:
Von der Idee bis zur Gründung einer Stiftung“
Referate und Schulungen
- Beim Institute of Art and Law in London am 21.06.2004: Holocaust Looted Art in German Law
- im Rahmen des Kunst- und Recht- Seminars an der Universität Passau am 01.11.2004
- Im Zusammenhang mit der Eröffnung des Kunstmuseums Stuttgart am 22.03.2005 (Firmenveranstaltung)
- am 22.3.2007 beim ARS Seminar „Kunstkauf für Unternehmen und Unternehmer“
- am 23.04.2007 in Potsdam „Die Restitution von Raubkunst in den europäischen Mitgliedsstaaten“
Münchener Herrenclub am 13. März 2008 zum Thema:
„Die Restitution der Raubkunst in Deutschland und Europa“
Key note zum Thema „Praeda bellica in bellum justum?“ bei der Königlichen Rüstkammer zu Stockholm, 30. Mai 2008
Vortrag beim Deutschen Anwaltstag 2012 zum Thema Bewertung von Kunstgegenständen
Zahlreiche Vorträge über zwei Jahrzehnte in Universitäten und bei Service Clubs (Rotary, Lions)
Bekannte Mandate
Case Gallery
Das bunte Leben
Christian Levett
BGH zur Ersitzung
Cornelius Gurlitt
Joseph Beuys Estate
Sumpflegende
Publikationen und Statements
Neue deutsche Verbindlichkeit: Endlich kommt der radikale Bruch
in DIE WELT vom 24.03.2024
MÜNCHENER VERTRAGSHANDBUCH KUNSTRECHT
Beitrag in der Neuen Juristischen Wochenschrift
Das neue Kulturgutschutzgesetz
Interview in der Zeitung das Parlament (2017)
Schwerpunkte
Erbrecht & Unternehmensnachfolge