Das anwaltliche Spektrum und die
Markenzeichen von THEMIS
Kunstrecht
THEMIS gehört zu den bundesweit anerkannten Kanzleien für Kunstrecht und Kulturrecht. Unsere Arbeit wurde mehrfach von ACQ Global Awards, CorporateINTL, Acquisition International und Global Law Experts ausgezeichnet.
Dr. Hannes Hartung begann mit dem Kunstrecht bereits im Jahr 2000, als das Fach noch ganz in seinen Kinderschuhen steckte. Zwei Jahrzehnte später zählt THEMIS heute zu den bundesweit anerkannten Boutiquen für Kunst, Kultur und Medien. Berühmte Fälle wie die Sammlung von Cornelius Gurlitt (Schwabinger Kunstfund), den Erhalt der Sumpflegende von Paul Klee für das Lenbachhaus in München , die erfolgreiche Restitution von Beutekunst für die Republik Polen (u.a. eine Büste von Antoinde Houdon) Künstler der East Side Gallery, die Vertretung führender Kunstsammlungen, Auktionshäuser, Kunstberater und Galerien geben ein Zeugnis für das weite Schaffen von THEMIS für Kunst und Kultur in Deutschland und darüber hinaus.
Urheber- und Medienrecht
THEMIS betreut Kulturschaffende aller Sparten -Kunst, Kultur, Theater, Musik und Literatur- insbesondere zum Urheberrecht und Presserecht. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Vertretung von SchauspielerInnen.
Erbrecht
DAS ERBRECHT ZÄHLT ZU DEN SENSIBELSTEN THEMEN IN DER ANWALTLICHEN BERATUNG. HIER GILT ES, WERTE FÜR DIE ZUKUNFT UND DIE NÄCHSTE GENERATION ZU SICHERN.
Von besonderer Bedeutung ist daher der faire und ausgewogene Ausgleich der Interessen zwischen dem Erblasser und seinen Nachfolgern oder auch innerhalb von Erbengemeinschaften.
Im Rahmen der Gestaltung der Vermögensnachfolge beraten wir Erblasser bei ihrer Bestandaufnahme, Strukturierung und Errichtung einer hierauf höchstpersönlich zugeschnittenen letztwilligen Verfügung. Unser höchster Augenmerk gilt der Umsetzung des nachhaltigen Willens des Mandanten und der effizienten Allokation und Verteilung der häufig diversifizierten Vermögenswerte.
Die Anwälte von THEMIS sind aufgrund ihrer Ausbildung in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Lage, auch äußerst komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte aus einer Hand gemeinsam mit ihren Mandanten zu lösen.
Hierbei bilden wir selbstverständlich auch sämtliche damit einhergehende steuerliche Fragestellungen ab.
Steuerrecht (alle steuerrechtlichen Bezüge in unserem Spektrum)
Denkmalschutz
EINEN BESONDEREN SCHWERPUNKT BILDET DIE ENGAGIERTE UND FUNDIERTE BERATUNG UND VERTRETUNG VON DENKMALEIGENTÜMERN.
Rechtsanwalt Dr. Hartung gehört seit über 15 Jahren zu den wenigen Rechtsanwälten in Bayern und Deutschland mit nachgewiesener und vertiefter Expertise im Denkmalschutzrecht mit allen steuerlichen Fragestellungen
Restitution
FRAGEN DER RESTITUTION VON KULTURGÜTERN UND VON IMMOBILIEN BILDEN EINEN GEWICHTIGEN SCHWERPUNKT IN DER ANWALTLICHEN PRAXIS VON THEMIS. RECHTSANWALT DR. HARTUNG VERTRITT FÄLLE DER KUNSTRESTITUTION SEIT 2002 AUF BEIDEN SEITEN.
Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung betreut oder betreute überregional bis weltweit bekannte Fälle auf beiden Seiten wie die Sammlung Gurlitt (Schwabinger Kunstfund), den erfolgreichen Erhalt der Sumpflegende von Paul Klee („entartete Kunst“) im Lenbachhaus, eine in Anspruch genommene Großbank wegen eines Gemäldes im Wert von über €50 Mio, den Erben der jüdischen Sammlung Robert Graetz und die Verfassungsbeschwerde von David Oppenheimer. Das Buch „Kunstraub in Krieg und Verfolgung“ (de Gruyter Recht, Berlin 2005) von Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung zählt zu den Standardwerken in der Kunstrestitution.
Kulturgutschutz