[vc_row css_animation=““ row_type=“row“ use_row_as_full_screen_section=“no“ type=“full_width“ angled_section=“no“ text_align=“left“ background_image_as_pattern=“without_pattern“][vc_column][vc_column_text]HINTERGRÜNDE ZUR SAMMLUNG VON CORNELIUS GURLITT[/vc_column_text][vc_empty_space height=“50px“][vc_column_text]Dr. Hannes Hartung hat die Annahme der Erbschaft durch das Kunstmuseum Bern in einem umfangreichen Beitrag in der Zeitung DIE WELT vom 26.11.2014 kommentiert. Zudem hat er bei der Deutschen Welle (DW) Kultur ein Interview zur Frage der Testierfähigkeit des Erblassers Cornelius Gurlitt abgegeben. Die aktuellen Beiträge können Sie nachstehend abrufen:

 

Ältere Stellungnahmen von RA Dr. Hannes Hartung als ehemaliger Anwalt von Herrn Cornelius Gurlitt in seinen privatrechtlichen Belangen finden Sie hier (im Auszug):

 

Kritik an der Ungleichbehandlung von Cornelius Gurlitt – Informationsseite zu den Diskussionen über die Sammlung Gurlitt: www.gurlitt.info

München, 17.02.2014. „In Deutschland gibt es viele öffentliche und private Sammlungen, in welchen der Anteil an potenzieller Raubkunst viel höher ist als in der Sammlung Gurlitt – für diese Sammlungen und die dort verantwortlichen Museumsdirektoren gibt es jedoch augenscheinlich keine Sanktionen“ moniert Dr. Hannes Hartung, Kunstrechtsanwalt von Cornelius Gurlitt. „Derzeit verhandeln wir mit sechs Anspruchstellern, dies entspricht 3% des Schwabinger Teils der Sammlung. Mehr haben sich bis dato nicht bei uns gemeldet“, erklärt Dr. Hannes Hartung.

Die Sammlung Gurlitt ist in den vergangenen Monaten kontrovers und teilweise emotional diskutiert worden – hinsichtlich der rechtlichen, politischen und auch moralischen Aspekte ist dies nicht verwunderlich.[/vc_column_text][vc_separator type=“transparent“ up=“2″ down=“0″][vc_separator type=“transparent“ up=“3″ down=“0″][/vc_column][/vc_row]