Florian Evertz
Rechtsanwalt seit 2005
In Bürogemeinschaft in München
WERDEGANG
- 1993: Marine, Zerstörer Lütjens
- 1994: Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken
- 1996: Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
- 1997: Studium in Montpellier, Diplom der Kriminologie
- 2000: Erstes Staatsexamen
- 2001: Key account bei europ assistance in München
- 2002: Assistenz des Prokuristen, BMW, Memmingen, Raum Schwaben
- 2003: Referendariat in Darmstadt und Frankfurt
- 2004: Zweites Staatsexamen
- 2005: Anwaltszulassung
DIPLOM DER KRIMINOLOGIE – „D.U. SCIENCESCRIMINELLES“:
- Polizeitechnik
- Polizeiwissenschaft
- Geschichte: Strafe, Strafbarbeit, Entwicklung der strafrechtlichen WissenschaftJugendrecht im französischen Raum
- Gerichtsmedizin
- Psychologie (insbesondere Psyche von Gewalttätern)
Rechtsanwalt Evertz BESCHÄFTIGT SICH SEIT JAHREN MIT FAMILIENRECHT, INSBESONDERE:
- Ehescheidungen
- Familienrecht im Allgemeinen und speziell:
- Unterhaltsberechnungen
- Zugewinn
- Vermögensauseinandersetzungen
- Kindesunterhalt und Trennungunterhalt
- Sorgerecht
- Umgang
Durch langjährige Erfahrung in einer Vielzahl von Prozessen vor den Amtsgerichten, den Landgerichten und den Oberlandesgerichten kann ihr Anwalt in Memmingen und München Beratungsleistungen auf unterschiedlichen Rechtsgebieten anbieten.
Ob Unterhalt, Zugewinn oder Vermögensauseinandersetzung – Sie erhalten Rechtsberatung und Vertretung – ob Klagender oder Beklagter – qualifiziert, individuell und kostentransparent.
DIE SCHEIDUNG OHNE VERLUSTE
10 PUNKTE, DIE SIE BEACHTEN MÜSSEN
„Eine Scheidung bedeutet für viele:
… Gefährdung der Existenz.
… Angst vor finanziellen Nachteilen.
… Angst vor Verlust des Sorgerechts.
Daher eine kurze Einführung in die Grundlagen des aktuellen Scheidungsrechts.
- Überlegen Sie sich, ob Sie die Scheidung einvernehmlich lösen können oder ob das Konfliktpotential zu gross ist, um eine für alle Beteiligten tragfähige Grundlage herzustellen.
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung profitieren Sie von niedrigeren Kosten – aussergerichtlich genügt es, wenn Sie einen Anwalt in Memmingen beauftragen, der für Sie die Vermögensauseinandersetzung regelt, den Unterhalt berechnet, die Nettoeinkommen bereinigt.
- Vorsicht: Trennungsunterhalt – mit Wirkung zum 1. Januar 2009 hat sich das Unterhaltsrecht geändert – die Partnerin, die bislang nicht berufstätig war, „profitiert“ allenfalls noch ein Jahr von dieser Stellung in der Ehe – das Gericht wird im Rahmen von Trennungsunterhaltsansprüchen prüfen, ob die Erwerbsobliegenheit erfüllt ist.
- Fordern Sie den (ehemaligen) Partner auf, Trennungsunterhalt zu bezahlen – Ihnen beiden steht ein Auskunftsanspruch zur Seite: Wer verdient wie viel?
- Gleiches gilt für den Anspruch auf Kindesunterhalt – die Düsseldorfer Tabelle gibt Aufschluss darüber, wer wie viel zahlen muss – aber vorsicht: Das Einkommen desjenigen, der zum Unterhalt verpflichtet ist, muss bereinigt werden.
- Sorgerecht: das Sorgerecht steht – regelmässig – beiden Ehepartnern zur Seite – aber: Wenn Sie insoweit KEINE Einigung erzielen, kann vom Gericht das Jugendamt hinzugezogen werden – regelmässig orientiert sich das Familiengericht an der Empfehlung des Jugendamtes – Sie geben damit die Möglichkeit aus der Hand, sich „intern“ zu einigen.
- Zugewinn und Vermögensauseinandersetzung: Nicht verwechseln! Im Rahmen des Zugewinns gilt es, Anfangs- und Endvermögen zu trennen. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung kann es so weit gehen, zu vereinbaren, wer welchen Küchenbestand bekommt, wer im Haus bleibt, wer die Raten für die Darlehen weiter bedient.
- Schulden: Sprechen Sie frühzeitig – möglichst gemeinsam – mit Ihrer Bank, wenn Sie Einigkeit darüber erzielen, wer fortan das gemeinsame Hausanwesen bewohnt und bedenken Sie, dass Darlehensraten dem sogenannten „Wohnvorteil“ gegenüber gestellt werden müssen.
- Führen Sie Listen – die jeder unterschreibt und zwar bereits bei der Trennung – ordnen Sie klar zu: Wem gehört was?
- Vermögen: Händigen Sie sich gegenseitig die Unterlagen aus, welche ihrem Vermögen zugrunde liegen – Versicherungen, insbesondere Lebensversicherungen etc – das spart Ihnen im Prozess Zeit, aber auch Kosten für eine aufwendige Auskunftsklage.